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Geschäftsbedingungen von TV Reise als Vermittler
TV Reise tritt als Vermittler einzelner Beförderungsleistungen, fremdveranstalteter Pauschalreisen sowie sonstiger touristischer Einzelleistungen auf. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für die Vermittlung fremder Beförderungsleistungen und sonstiger fremder touristischer Leistungen.
Vertragsabschluß
Ihr Auftrag an TV Reise eine Beförderung, eine Pauschalreise oder eine sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. An Ihren Buchungsauftrag sind Sie bis zur Annahme durch uns, jedoch längstens 14 Tage ab Anmeldedatum gebunden. Nach und vor der Annahme der Buchung durch TV Reise innerhalb der obigen Frist gelten die jeweiligen Bestimmungen des Leistungsträgers sowie die vorliegenden Bestimmungen für Stornierungen und Änderungen eines Buchungsauftrages. Die Annahme des Buchungsauftrages durch TV Reise kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Unsere vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche, ist nicht Bestandteil der Pflichten von TV Reise. Mit der Anmeldung weiterer Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich, für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises sowie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und die hier aufgeführten "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Reiseteilnehmer.
Haftung
Die Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger TV Reise gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung durch TV Reise gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.
Bei den vermittelten Leistungen haftet TV Reise nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
Umbuchung und Storno
Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur durch Stornierung und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, soweit der Leistungsträger hierfür nicht besondere Regelungen vorgesehen hat. Im Falle von Stornierung und Umbuchung bleibt der Anspruch von TV Reise auf Ersatz entstandener Aufwendungen und entgangenem Vermittlungsentgelt bestehen. Für einen Neuabschluss entsteht ein neuer Anspruch auf Kostenersatz und Provision, es sei denn, dass TV Reise oder der Leistungsträger die Umbuchung zu vertreten haben. Es gelten die Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers oder Beförderers im Einzelnen.
Flüge
Es dürfen nur die in den Flugunterlagen ausgewiesenen Fluggesellschaften in Anspruch genommen werden. Umbuchungen und Änderungen sind nur über TV Reise möglich. Bei allen Flügen müssen Rück- und Weiterflüge vom Reiseteilnehmer spätestens 72 Stunden vor dem vorgesehenen Flugdatum von der Fluggesellschaft rückbestätigt werden, ansonsten besteht kein Anspruch auf Beförderung. Eine Rückerstattung für nicht vollständig abgeflogene Flugscheine ist nicht möglich. Für den Rücktritt von einem Flug gelten wie bei allen vermittelten Reiseleistungen grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen der Fluggesellschaft bzw. des Veranstalters. Die Rücktrittsgebühren können bei bestimmten Tarifen bis zu 100% des Flugpreises betragen. TV Reise kann für die Bearbeitung der Buchung und Stornierung sowie für das entgangene Vermittlungsentgeld bis zu 20% der angefallenen Stornogebühren geltend machen. Alle pauschalen Stornierungsgebühren gelten pro Person bzw. pro Flugschein. Dem Reisenden bleibt der Nachweis eines niedrigeren oder gar nicht entstandenen Schadens gegenüber dem Leistungsträger unbenommen.
Preisänderungen
TV Reise ist berechtigt, im Auftrag der Fluggesellschaft den Flugpreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar und nach Vertragsabschluß nachfolgend genannte Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von TV Reise bzw. der Fluggesellschaft oder dem Leistungsträger nicht zu vertreten sind, erhöhen bzw. neu entstehen: Devisen- und Wechselkurse, Beförderungstarife und Preise (insbesondere bei Ölpreisverteuerung), behördliche Gebühren oder behördliche Abgaben, wie z.B. Flughafensicherheits- und Landegebühren. Die Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluß und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt. Der Flugpreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, wie er der Erhöhung der genannten Preisbestandteile entspricht. TV Reise ist verpflichtet, dem Buchenden auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu erläutern. TV Reise hat dem Teilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich, spätestens aber 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so hat der Kunde die Möglichkeit, ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich erklärt werden.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist für die Einhaltung der jeweiligen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen, die zur Durchführung der Reise erforderlich sind, grundsätzlich selbst verantwortlich. Er ist auch dafür verantwortlich, dass insbesondere gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Kosten und Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichteinhaltung von Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten. Soweit von uns Auskünfte zu den oben genannten Bestimmungen erteilt werden, gehen wir davon aus, dass der Teinehmer deutscher Staatsbürger ist, sofern eine andere Staatsbürgerschaft nicht offenkundig ist oder vom Teilnehmer mitgeteilt wird. TV Reise weist ausdrücklich darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die Behörden besteht. Dem Teilnehmer wird daher nahegelegt, sich selbst über Änderungen der Bestimmungen in seinem Zielland zu informieren, um sich zeitig auf geänderte Umstände einstellen zu können.
Zahlung
Bei allen von TV Reise vermittelten Reisen und Reiseleistungen muss die Bezahlung vor Reiseantritt und bei Aushändigung der Unterlagen erfolgen. Ohne vorherige Bezahlung der Reise kann die Erbringung der Reiseleistung verweigert werden. Ob und in welcher Höhe eine Anzahlung erforderlich ist und wann diese fällig ist, wird auf der Buchungsbestätigung angegeben. Storno-, Umbuchungs- und Bearbeitungsgebühren sind sofort fällig.
Versicherung
TV Reise empfiehlt den Abschluss eines Versicherungs-Pakets für Ihren Komplett-Schutz, insbesondere einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Haftungsbeschränkung
Angaben über vermittelte Beförderungen oder vermittelte touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger uns gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von TV Reise gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Bei den vermittelten Leistungen haften wir nicht für die Leistungserbringung durch die fremden Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
Für Schäden im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet TV Reise nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ausschließlich bis zur Höhe des Preises der vermittelten Leistung.
Anerkennung
Mit der verbindlichen Buchung bei TV Reise werden vom Reisenden die "Allgemeinen Reisebedingungen" ohne Einschränkungen anerkannt. Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig.
Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des Reiseteilnehmers gegen TV Reise an Dritte, auch an Ehegatten und Verwandte, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ist ausgeschlossen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Reisevertrags als solcher bleibt unberührt.
Gerichtsstand mit Vollkaufleuten
Gerichtstand ist Viersen, Sitz der Gesellschaft.
TV Reise e.K.
Inhaber/Geschäftsführer Stefan Glauch
Hospitalstr. 69
D - 41751 Viersen
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